RECHTSGEBIET
Schuldnerberatung und Insolvenzrecht



Die Insolvenzordnung ermöglicht seit ihrer Einführung im Jahre 1999 redlichen Schuldnern einen Neustart in finanzieller Hinsicht. Durch eine gesetzliche Neuregelung wurde die Regelinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt.
Rechtsanwalt Kruthoffer war bereits noch zu Zeiten der alten Konkursordnung für

  • Verbraucher,
  • Selbstständige oder ehemals Selbstständige sowie für
  • insolvente Unternehmen tätig.

Viele Personen wurden seitdem in die Schuldenfreiheit begleitet. Ein Neustart ohne Schulden wurde so ermöglicht.

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Wann sollten Sie sich beraten lassen?

Mit jedem Monat können Sie viel Geld verschenken. Bereits im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches lässt sich klären, ob derzeit zu hohe Zahlungen an Gläubiger erfolgen und ob sich ein außergerichtlicher Einigungsversuch oder ein Insolvenzverfahren voraussichtlich lohnen würde.

Nicht selten kommt es vor, dass sich Personen nach dem ersten Beratungsgespräch bei uns im Monat einige hundert Euro monatlich dadurch sparen, dass wirtschaftlich nicht sinnvolle Ratenzahlungen bei Gläubigern oder Darlehensrückzahlungen gestoppt werden.

Umfang unserer Tätigkeit:

Selbstverständlich prüfen und beraten wir Sie persönlich zu allen Fragen rund um das Thema Entschuldung, insbesondere bezüglich

  • des Ablaufs eines Entschuldungsverfahrens sowie der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten,
  • der Zweckmäßigkeit eines P-Kontos,
  • der Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Verbraucher,
  • sowie der Höhe der pfändbaren Anteile vom Gehalt.


Wir begleiten Schuldner vom ersten Beratungsgespräch bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.


Selbstverständlich stehen wir auch für sämtliche Fragen in laufenden Insolvenzverfahren zur Verfügung, auch wenn wir diese nicht von Anfang an begleitet haben, z.B. im Zusammenhang mit Versagungsanträgen von Gläubigern, Klärung der Unterhaltsberechtigung von Angehörigen, der Höhe der pfändbaren Anteile vom Gehalt usw.



Wer sollte die Möglichkeiten zur Entschuldung nutzen:

Erforderlich ist ein Lebensmittelpunkt in Deutschland. Die Nationalität ist ebenso gleichgültig wie die Frage, wodurch die Schulden entstanden sind (z.B. zu hoher Konsum, gescheiterte Hausfinanzierung, Selbstständigkeit usw.)

Kein Fall ist aussichtslos. Selbst wenn im Raum stehen sollte, dass Gläubiger einen Versagungsantrag stellen könnten, so kann diesbezüglich immer noch verhandelt werden.


Für wen lohnt sich eine Entschuldung über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder ein Insolvenzverfahren?

Die Vergleichsrechnung ist einfach. Wieviel ist das pfändbare Vermögen wert? Wie hoch sind die pfändbaren Anteile vom Gehalt? Letzteres hängt zunächst vom Nettogehalt, im Detail aber auch von der gewählten Steuerklasse, etwaigen unpfändbaren Gehaltsanteilen (z.B. Überstunden), überobligatorischen Nebeneinkünften zusätzlich zu einer Vollzeitarbeitsstelle sowie der Anzahl der Unterhaltsberechtigten unter Berücksichtigung deren eigener Einkünfte ab. Bei einem Nettoeinkommen in Höhe von € 2.000,00 monatlich sind

  • bei einer Unterhaltspflicht ca. € 260,00
  • bei zwei Unterhaltspflichten ca. € 120,00
  • und bei drei Unterhaltspflichten ca. € 20,00 pfändbar


Häufig bedienen Personen, die sich gar nicht überschuldet fühlen, hohe Darlehen mit Raten in Höhe von € 400,00 und mehr, obwohl im Falle der Insolvenz vom Gehalt fast nichts pfändbar wäre. Wegen der Höhe der Gesamtverbindlichkeit ist trotz dieser Zahlungen Schuldenfreiheit nicht einmal in Sicht. Durch unnötig lange und hohe Ratenzahlungen verschenken sie Geld. Denn ihr Entschuldungszeitraum von mindestens drei und meistens fünf Jahren beginnt erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sofern nicht zuvor bereits mit den Gläubigern eine gütliche Gesamtlösung gefunden wurde. Wir überprüfen stets, ob dies möglich ist. Denn ein Insolvenzverfahren ist immer erst der zweite Schritt, vor welchem man aber als Schuldner keine Angst zu haben braucht.


Ihr Weg zu Uns

Unsere Kanzlei befindet sich im Dr. Hermann-Neubauer-Ring 38-40, 63500 Seligenstadt

Parken können Sie unmittelbar vor unserem Haus, in den umliegenden Nebenstraßen. 

Den Weg zu unserer Kanzlei in Seligenstadt finden Sie mithilfe folgender Karte:  


Wie gehen wir Ihr Anliegen an?

  • Ihre finanziellen Verhältnisse werden ermittelt.
  • Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - sofern erforderlich bzw. zweckmäßig -  wird erstellt.
  • Die Korrespondenz mit den Gläubigern führen wir.
  • Ein Insolvenzantrag, gegebenenfalls in Verbindung mit einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, wird fertiggestellt.


  • Prüfung, inwieweit es sinnvoll und möglich ist, eine zum Zeitpunkt der Insolvenzantragsstellung durchgeführte selbstständige Tätigkeit beizubehalten; es gibt durchaus Konstellationen, bei denen dies zweckmäßig und für alle Beteiligten wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Begleitung im eröffneten Insolvenzverfahren bis zu dessen Aufhebung sowie in der sich daran anschließenden Restschuldbefreiungsphase.



Unser Angebot darüber hinaus:


Bedauerlicherweise bringt eine insolvenzrechtliche Situation weitere Probleme mit sich, für die wir Ihnen auch Lösungen anbieten können.



Arbeitsrecht und Insolvenz:

Die allermeisten Schuldner sind - auch wenn sie früher selbstständig tätig waren und hieraus ihre Entschuldung resultiert - in der Entschuldungsphase als Arbeitnehmer tätig. Hier müssen in verschiedenen Konstellationen insolvenzrechtliche Besonderheiten, z.B. die Erwerbsobliegenheit für Schuldner, beachtet werden.

Erbschaft und Insolvenz:

Die Fallgestaltungen sind, ebenso wie die Möglichkeiten zu agieren, vielfältig. Erbschaften können angenommen oder ausgeschlagen werden. Pflichtteilsansprüche können geltend gemacht werden oder nicht. Unter Umständen sind Testamente und / oder Erbverträge durch nahe Angehörige zweckmäßig. Meist sind in Verbindung mit Todesfällen Mitteilungs- und gegebenenfalls Zahlungspflichten gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter verbunden.


 Unternehmensinsolvenzen und Haftungsansprüche gegen Verantwortliche.

Die Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung an richtiges Verhalten der verantwortlichen Personen (Geschäftsführer, Aufsichtsräte usw.) bei Firmen, die in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, sind hoch, so hoch, dass die Anforderungen häufig nicht erfüllt werden. Zudem haften Gesellschafter, die mit eigenem Vermögen Verbindlichkeiten der Gesellschaft besichert haben, meist vorrangig oder anstelle der Gesellschaft. Insolvenzverwalter müssen mögliche Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern geltend machen.

Rechtsanwalt Kruthoffer prüft, welcher seit über 30 Jahren in gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten tätig ist, ob und in welcher Höhe geltend gemachte Haftungsansprüche berechtigt sind. Durch unsere langjährigen Kontakte zu fast allen Insolvenzverwaltern, die bei den hiesigen Gerichten Insolvenzverfahren abwickeln, können wir für Sie auf Augenhöhe verhandeln, stets mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung.



Strafrechtliche Themen:

Neben zivilrechtlichen Haftungsansprüchen sind insbesondere vorgenannte Personen leider auch häufig strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt. Die Palette der möglichen Straftaten ist vielfältig, z.B.

  • verspäteter Insolvenzantrag, § 15a InsO,
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, insbesondere durch Nichtabführen der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, § 266a StGB,



  • Bankrottstraftaten einschließlich Verletzungen der Buchführungspflicht sowie Gläubiger- und Schuldnervergünstigungen, §§ 283 - 283d StGB,
  • Betrug, § 263 StGB oder
  • Steuerhinterziehung, § 370 AO


Hier betreut und begleitet Sie Rechtsanwalt Kruthoffer sehr gerne.

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